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Das Vereinshaus ist Eigentum der Gemeinde Schenna und wird von dieser geführt.
Benützer der Räume im Vereinshaus "Unterwirt" sind die Vereine und Körperschaften von Schenna, die von der Gemeindeverwaltung eine Entsprechende Genehmigung einholen und die nachfolgend beschriebenen Bedingungen eingehen, sowie alle diesbezüglichen Vorschriften einhalten. Die Gemeindeverwaltung kann auch auswärtige Antragsteller zur Benützung der Räume zulassen.
Der Zugang ist barrierefrei und gut ausgeschildert. Der Eintritt ist frei, der Zugang ist rollstuhlgerecht, ebenso wie die Parkmöglichkeiten, und das Gebäude ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 10:41 Uhr