Ansuchen um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Anträge auf Zuteilung von Gästebetten auf Gemeindeebene können nur auf den von der Gemeinde bereitgestellten...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2025

Lesedauer

2 Minuten

Kategorien
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Anträge auf Zuteilung von Gästebetten auf Gemeindeebene können nur auf den von der Gemeinde bereitgestellten Formularen gestellt werden.

Allgemeine Informationen

Die Beherbergungsbetriebe können die Zuteilung von Betten auf Gemeindeebene gemäß dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 25 vom 26.09.2022, Art. 7 und auf der Grundlage der Kriterien, die in der durch den Beschluss des Gemeinderats Nr. 43 vom 19.12.2024 genehmigten Verordnung festgelegt sind, beantragen.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Unternehmen oder Privatpersonen, die Gästezimmer bereits vermieten oder jene die vermieten möchten, die zu den folgenden Kategorien gehören:

  • gastgewerbliche Beherbergungstätigkeit (Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58)
  • private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen (Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12)
  • Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof (Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7)

So geht's

  • Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei (siehe Liste unten)
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen Unterlagen per beglaubigter E-Mail an: schenna.scena@legalmail.it zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweises, wenn der Antrag nicht mit einer digitalen Signatur unterzeichnet wird

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

  • Pläne mit Angabe der Raumflächen und in denen die beantragten Gästebetten in den jeweiligen Zimmern bzw. in den Zimmern der Ferienwohnungen eingezeichnet worden sind
  • Kopie des gültigen Identitätsausweises des/der Antragstellers/in, wenn der Antrag händisch unterzeichnet wird
  • Jedes andere Dokument, das sich nicht im Besitz der öffentlichen Verwaltung befindet

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke (Nicht stempelsteuerpflichtig sind öffentliche Körperschaften, ehrenamtliche Vereinigungen, Organisationen ohne Gewinnabsichten, kirchliche Einrichtungen, Sportverbände und Sportfördereinrichtungen, die vom nationalen olympischen Komitee anerkannt sind. Die Stempelsteuer kann über den Vordruck F24, Abschnitt Staatskasse – Gebührenkode 2501, entrichtet werden.)
16,00 Euro

Fälligkeiten und Termine

Die Anträge um Zuweisung von Gästebetten können

  • vom 1. Jänner bis zum 30. Juni
  • und vom 1. Juli bis 31. Dezember jeden Jahres eingereicht werden

Für die Zuweisung von Betten wird eine Rangliste der Betriebe erstellt.

Die Zuweisung der Gästebetten wird innerhalb von 60 Tagen erfolgen.

Kontakt

Lizenzamt

Erzherzog-Johann-Platz 1, 39017 Schenna+39 0473 943732info@schenna.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 31.12.2024, 07:41 Uhr

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