Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmannes zur Einsparung von Wasser

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angespannten Wassersituation hat der Landeshauptmann mit...

Veröffentlichungsdatum:

21.07.2026

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wasser

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angespannten Wassersituation hat der Landeshauptmann mit sofortiger Wirkung eine Notstandsverordnung erlassen. Darin wird die Bevölkerung, die Landwirtschaft und die Wirtschaft zu einem besonders sparsamen Umgang mit Wasser aufgerufen. Zudem gelten bis auf Widerruf verschiedene Einschränkungen, unter anderem bei der Bewässerung von Grünflächen sowie bei der Verwendung von Trinkwasser für nicht notwendige Zwecke.

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2026, 09:37 Uhr

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