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Mit der Ergänzung des Landschaftsleitbildes Südtirol - Anhang 5, Beschluss Landesregierung Nr. 106/2026, wurde die Bautätigkeit in den Natur- und Agrargebieten neu geregelt.
18.02.2026
Zuletzt aktualisiert: 18.02.2026, 07:40 Uhr