Seit
dem 13.06.2018 ist es den Gemeinden Südtirols nicht mehr gestattet
in das Landesimpfregister Einsicht zu nehmen, um den Bürgern den
Impfstatus auszuhändigen.
Dies
erfolgt auf Anweisung des Generaldirektors des Südtiroler
Sanitätsbetriebes, Thomas Schael, zur Anpassung an die europäischen
Datenschutzbestimmungen.
Die
Gemeinden können jedoch weiterhin zur Sammlung der Anträge der
Bescheinigungen über den Impfstatus beitragen, indem der Bürger im
Gemeindeamt ein Antragsformular ausfüllt. Dieses wird anschließend
vom zuständigen Beamten mittels zertifizierter E-Mail-Adresse an das
gebietsmäßige Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit
weitergeleitet.
Der
Bürger wird anschließend vom Sanitätsbetrieb die angefragte
Impfbescheinigung erhalten.
Der Bürger kann auch direkt beim gebietsmäßig
zuständigen Amt für Hygiene den Impfstatus beantragen:
die
Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit der einzelnen
Gesundheitsbezirke Bozen, Brixen, Meran und Bruneck des Südtiroler
Sanitätsbetriebs können auf jeweils unterschiedlichen
E-Mail-Adressen direkt vom Bürger angeschrieben werden und erhalten
dann per E-Mail den Impfstatus übermittelt.
Dazu wurde unter anderem folgende
E-Mail eingerichtet
vaccinazioni.bz@sabes.it