Fortsetzung der Sprachgruppenzählung in Papierform

Sprachgruppenzählung

Jeder volljährige Bürger hat seine individuelle Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung beim Landesgericht hinterlegt. Diese wird durch die nachfolgend beschriebene Erhebung weder beeinflusst noch abgeändert.

Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) führt zusätzlich alle zehn Jahre eine anonyme statistische Erhebung über den Bestand der drei Sprachgruppen in Südtirol durch, da die Stärke der jeweiligen Sprachgruppe im Land in folgenden Fällen zu berücksichtigen ist: Zusammensetzung der institutionellen Organe, Aufteilung der Landesgelder, Aufnahme in den öffentlichen Dienst, usw.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die am 30.09.2023 in der Gemeinde ansässig sind und die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, sind verpflichtet, an dieser Sprachgruppenzählung teilzunehmen.

Die Online-Erhebung ist mit Ende Februar 2024 abgeschlossen worden (Beteiligung: 38,19%). Von Anfang April bis Ende Juni 2024 wird nun die Erhebung mittels Papier-Fragebogen durchgeführt, wobei die von der Gemeinde beauftragten ErheberInnen in die Haushalte kommen werden um diesen zu überreichen und dann auch wieder einzusammeln.

Für jede im Haushalt lebende Person, welche an der Online-Erhebung nicht teilgenommen hat, ist ein eigener Erhebungsbogen auszufüllen.

Für unsere Gemeinde wurden Pircher Verena und Gögele Evelyn, sowie Ghirardello Pichler Samuel mit dieser Aufgabe beauftragt.


Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Meldeamt der Gemeinden Schenna, Frau Taber Marion, Tel +39 0473 947 344 oder E-Mail: marion.taber@schenna.eu

04.04.2024