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Schenna

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Reisepass

ANTRÄGE AUF AUSSTELLUNG DES REISEPASSES – ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Ab 19. März 2018 kann der Antrag auf Ausstellung des Reisepasses bei der Quästur von Bozen ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung auf der Homepage https://www.passaportonline.poliziadistato.it unter “Ausstellung Reisepass-agenda on line” oder über das Meldeamt der Gemeinde Schenna gestellt werden.

In besonderen Bedarfs- bzw. Dringlichkeitsfällen besteht dennoch die Möglichkeit sich in folgenden Parteienverkehrszeiten an das Amt für Reisepässe bei der Quästur zu wenden:
- von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr;
- Donnerstags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

WICHTIGER HINWEIS:

Die Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung des Reisepasses setzt die Anmeldung auf https://www.passaportonline.poliziadistato.it voraus.
Auf dieser Webseite kann man dann auch Datum und Uhrzeit zur Einreichung der Unterlagen auswählen.

Halten Sie bei der Online-Beantragung des Termins einen gültigen Erkennungsausweis zur Hand, diese Daten müssen ins System eingetragen werden.
Bei der Beantragung des Reisepasses für minderjährige Kinder ist der Ausweis beider Erziehungsberechtigten notwendig und der Ausweis des minderjährigen Kindes.

Bei starker Nachfrage könnte die Online-Terminreservierung nicht möglich sein. In diesem Fall wird empfohlen in den nachfolgenden Tagen einen freien Termin zu suchen.

Italienische Staatsbürger unter 12 Jahren müssen keine Fingerabdrücke abgeben und auch keine Unterschrift leisten, während man ab dem Erreichen des 12. Lebensjahres hingegen dazu verpflichtet ist.

Eltern von Minderjährigen müssen ihre Zustimmung zur Ausstellung des Reisepasses geben, indem sie in den eigens dafür vorgesehenen Feldern des Antragsformulars ihre Unterschrift setzen, bzw. eine Ablichtung ihres gültigen Personalausweises beilegen, falls sie nicht persönlich erscheinen können.

Falls der/die Antragsteller/in minderjährige Kinder hat, muss er die vom anderen Elternteil unterzeichnete Zustimmungserklärung (falls minderjährige Kinder mit verschiedenen Partnern hat, muss er die Zustimmungserklärung des jeweiligen Partners einholen) oder die Genehmigung des Vormundschaftsrichters vorlegen.

Die Unterschriften für die Zustimmung können auch anderweitig gesetzt werden, vorausgesetzt, dass dem Antrag die Ablichtung eines gültigen Personalausweises des Unterzeichners beigelegt wird.

Die Unterschrift des Antragstellers muss in Anwesenheit des öffentlichen Amtsträgers, der für die Annahme des Gesuches ermächtigt ist, gesetzt werden;

Der ausgestellte Reisepass hat folgende Gültigkeit:

Bei Volljährigen: 10 Jahre ab Ausstellungsdatum;

Bei Kindern unter 3 Jahren: 3 Jahre ab Ausstellungsdatum;

Bei Bürgern im Alter zwischen 3 und 18 Jahren: 5 Jahre ab Ausstellungsdatum;

 

Ist der Reisepass abgelaufen, muss dieser neu ausgestellt werden.


ANWEISUNGEN UND HINWEISE

Dem Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss Folgendes beigefügt werden:
1.Zwei Passbilder mit hellem Hintergrund, Größe 4x4 (die Haare dürfen nicht Teile des Gesichtes verdecken, das Gesicht muss frontal aufgenommen werden);
2.Eine staatliche Konzessionsgebührenmarke für Reisepässe von 73,50 €;
3.Einzahlungsbeleg in Höhe von € 42,50 auf das Postscheckkonto 67422808 lautend auf “Ministero dell’Economia e delle Finanze-Dipartimento del Tesoro“ – mit Begründung “Kosten des Reisepasses”;
4.Den gegebenenfalls abgelaufenen Reisepass oder - falls der Reisepass abhanden gekommen ist – eine Kopie der bei einem Polizeiamt oder bei den Carabinieri erstatteten Verlustanzeige.

Seit 31.05.2018 besteht die Möglichkeit im Internet unter der Adresse https://www.passaportonline.poliziadistato.it/ auch die Reisevollmacht für Minderjährige unter 14 Jahren zu beantragen.

Der Antrag auf Reisevollmacht kann, wie bei der Terminvereinbarung für die Ausstellung des Reisepasses, weiterhin auch über die jeweiligen Wohnsitzgemeinden gestellt werden.

Zuständig