Die Bürgermeisterin ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalterin der Regierung; sie vertritt die Gemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz, sie überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.
Sie übt die Funktionen aus, die ihr das Gesetz, die Satzung und die Verordnungen zuweisen und überwacht die Ausübung jener Aufgaben, die der Staat, die Region oder die Autonome Provinz der Gemeinde übertragen haben.